Christoph Lotz, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte

Reparaturrechnung – Die Kfz-Reparatur

Reparaturrechnung – Die Kfz-Reparatur. Gutes Geld für gute Arbeit:

Zwischen Werkstattkunden und Kfz-Betrieb kommt es immer wieder zu Streitigkeiten wegen der Reparaturrechnung. Was genau war beauftragt? Waren die Arbeiten überhaupt erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll? Oder der Kunde weigert sich schlicht, zu zahlen.

 

Aufgrund unserer Erfahrungen und engen Kontakten zu Kfz-Werkstätten und Gutachtern können wir einschätzen, was geht und was nicht geht. Nachfolgend einige Beispiele aus unserer Praxis:

 

  • Nur mal kurz Benzin statt Diesel getankt. Der Schwager sagt, da hätte ´ne Spülung gereicht.  Mußte gleich die ganze Einspritzpumpe ausgetauscht werden?

 

  • Nach dem Ölwechsel kam der Motorplatzer. Wurde falsches Öl eingefüllt oder war der Motor verschlissen? Muß der Kunde 80,00 € für den Ölservice- oder die Werkstatt 10.000,00 € für einen neuen Motor zahlen?

 

  • Den Unfallwagen zur Werkstatt eingeschleppt und sich drei Monate nicht darum gekümmert. Die Werkstatt berechnet „völlig überraschend“ eine  Standgebühr.

 

  • Auto repariert. Kaskoversicherung will nicht zahlen. Hat der Meister umsonst gearbeitet?

 

Bild: © Kzenon-Fotolia.com