Christoph Lotz, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte

Verkehrsunfall, was tun???

Das erste Gebot: Anhalten und bleiben!

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, kann Führerschein und Versicherungsschutz kosten. Halten Sie deshalb an, bleiben Sie bei einem Verkehrsunfall am Unfallort. Nur in Notfällen, z. B. bei der Fahrt eines Schwerverletzten zum Krankenhaus, gelten Ausnahmen.

 

Wichtig:

Sie sind, wie alle anderen Beteiligten, gesetzlich verpflichtet, so lange am Unfallort zu bleiben, bis Sie zu Gunsten der anderen Unfallbetroffenen die Feststellungen Ihrer Person, Ihres Fahrzeuges und der Art Ihrer Beteiligung am Verkehrsunfall ermöglicht haben. Ferner müssen Sie auf Verlangen Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben, Führerschein und Fahrzeugschein vorweisen und nach bestem Wissen Angaben über Ihre Versicherung machen. Andernfalls handeln Sie ordnungswidrig bzw. machen Sie sich strafbar!

 

Ist niemand an der Unfallstelle zu sehen,

(bspw., weil Sie gegen ein geparktes Auto gestoßen sind), so müssen Sie in jedem Fall eine angemessene Zeit warten. Wie lange, das hängt von den Umständen (z. B. Tageszeit, Ort und Schwere des Verkehrsunfalls) ab. Kommt in dieser Zeit niemand, so dürfen Sie sich entfernen, müssen aber Namen und Anschrift am Unfallort hinterlassen. Außerdem müssen Sie dem anderen Unfallbeteiligten und Geschädigten oder einer nahegelegenen Polizeidienststelle unverzüglich melden, daß Sie am Unfall beteiligt gewesen sind. Dabei müssen Sie auch Ihre Anschrift, Ihren Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort Ihres Fahrzeugs (auch das Kennzeichen des/der anderen Unfallbeteiligten) angeben sowie auf Wunsch die notwendigen Feststellungen ermöglichen. Eine solche Meldung müssen Sie auch machen, wenn Sie sich berechtigt vom Unfallort entfernt haben (z. B. weil Sie für einen Verletzten gesorgt haben). Beachten Sie diese Regeln nicht, machen Sie sich strafbar!

 

 

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