Christoph Lotz, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte

Autokauf ist Vertrauenssache.

Muss das so sein? Das muss so sein! Augen auf beim Autokauf!

Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Ein sensibles Thema, das viele Emotionen weckt. Ist das Schnäppchen vom Autokino wirklich sein Geld wert? Ist es normal, dass bei der Limousine der Oberklasse bei jedem Start die Batterie leer ist? Der Kaufvertrag ist unterschrieben, aber der Kunde holt das Auto nicht ab; was soll der Händler tun? Der Aschenbecher ist zu klein; kann ich das Auto zurückgeben? Das Thema Autokauf, das für Käufer und Verkäufer viele juristische Klippen bietet. Wer hier nicht aufpasst, erleidet schnell Schiffs- bzw. Autobruch. Vertrauen Sie lieber einem erfahrenen Verkehrsanwalt.

 

Nachfolgend einige Beispiele aus unserer Praxis:

 

  • Wohnmobil der Luxusklasse war doch etwas zu klein. Kunde wollte nach der ersten Reise lieber ein größeres Mobil. Verkäufer verweigerte jedoch beharrlich die Rücknahme. Mängel, die zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt hätten, ließen sich eigentlich nicht mehr finden. Aber ein Druckfehler im Verkaufsprospekt führte dann doch zum gewünschten Ergebnis.

 

  • Neuwagen der Oberklasse war von drei Monaten drei Monate in der Werkstatt. Meldung des Bordcomputers bei Tempo 200: „Bremsassistent ausgefallen“. Vor jedem Start die Batterie aufladen. Kommentar des Verkäufers: „Das ist bei allen Fahrzeugen dieser Serie so und darum völlig normal“.

 

  • Den neuen Gebrauchten von Privat unter Ausschluss der Gewährleistung gekauft. Beim Erstbesitzer bereits auf Totalschadensbasis abgerechnet. Und warum war der fliegende Zwischenhändler nicht im Fahrzeugbrief eingetragen? Dumm gelaufen oder Geld zurück?

 

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