Christoph Lotz, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte

Verkehrsunfall = Beweisfall!

3. Der Beweisfall – Sichern Sie Beweismittel

Unfallspuren sind Beweismittel. Deshalb dürfen sie nicht beseitigt werden, ehe die notwendigen Feststellungen getroffen sind, Verstöße können mit einer Geldbuße belegt werden; möglicherweise machen Sie sich sogar strafbar!

 

Bei schweren Unfällen sollten die Unfallfahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden (Absicherung der Unfallstelle!). Bei Unfällen mit geringfügigen Sachschäden müssen Sie dagegen die Fahrbahn möglichst rasch räumen, um den Verkehr nicht unnötig zu behindern. Es besteht sonst die Gefahr weiterer Unfälle, die oft schwerer sind als Ihr eigener.

 

  • Notieren Sie sich Namen und Anschrift der Zeugen, gegebenenfalls noch die Kraftfahrzeugkennzeichen unbeteiligter Dritter, die den Unfall beobachtet haben.

 

  • Fotos, die die Unfallstelle, die Anordnung der beteiligten Fahrzeuge nach dem Unfall, Unfallschäden etc. festhalten, erweisen sich später oft als sehr nützlich. Eine im Handschuhfach aufbewahrte einfache Kamera, wenn möglich mit Blitzlicht, kann hier gute Dienste leisten.

 

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