Christoph Lotz, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Kanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwälte

Bei Unfall sofort zum Anwalt.

Wer trägt die Kosten? Keine „anregulierten“ Fälle!

Wie Sie nachfolgend sehen, ist die Regulierung eines Unfallschadens recht umfangreich, mit viel Arbeit und zahlreichen Fallstricken verbunden. Sie sollten darum erst gar nicht der Versuchung erliegen, Ihren Schaden selbst zu regulieren. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir diese Arbeit für Sie professionell erledigen und die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten unserer Tätigkeit nach dem regulierten Schadensbetrag erstattet. Andernfalls tritt Ihre Rechtsschutzversicherung ein. Wir lehnen es darum ab, bereits „anregulierte“ Fälle zu übernehmen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.