Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Unfallflucht: Schluss mit Lustig!

Fahrerflucht: Verstoß gegen das erste Gebot.
Haben Sie gegen das erste Gebot verstoßen und sich von der Unfallstelle entfernt, ohne zuvor die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, dann befinden Sie sich ganz schnell in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen „Unfallflucht“ bzw. „Fahrerflucht“ (§ 142 StGB).

 

Meist wird der Unfall durch Zeugen beobachtet, mehr…