Kanzlei Lotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Verkehrsunfall, was tun???

Das erste Gebot: Anhalten und bleiben!

Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, kann Führerschein und Versicherungsschutz kosten. Halten Sie deshalb an, bleiben Sie bei einem Verkehrsunfall am Unfallort. Nur in Notfällen, z. B. bei der Fahrt eines Schwerverletzten zum Krankenhaus, gelten Ausnahmen. mehr…

Unfallflucht: Schluss mit Lustig!

Fahrerflucht: Verstoß gegen das erste Gebot.
Haben Sie gegen das erste Gebot verstoßen und sich von der Unfallstelle entfernt, ohne zuvor die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, dann befinden Sie sich ganz schnell in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen „Unfallflucht“ bzw. „Fahrerflucht“ (§ 142 StGB).

 

Meist wird der Unfall durch Zeugen beobachtet, mehr…